05.04.04.15 (Nordrhein-Westfalen) Planen von Arbeitsabläufen (Fertigungsplaner/-in 3)
- Laufende Nr
- 272
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.04
- SYS_3
- 05.04.04
- SYS_4
- 05.04.04.15
- ORGEINHEIT
- Planung
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Produktionsplanung
- ERAAA
- Planen von Arbeitsabläufen (Fertigungsplaner/-in 3)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 14
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Durchführen von Neuplanungen; Planen von Arbeitsfolgen/Arbeitsgäng-en
Arbeitsgänge/Arbeitsfolgen/Betriebsmittel/Vorgabezeiten für Montage/Teilefertigung mit voneinander abhängigen Bearbeitungsoperationen und unter Berücksichtigung neuer bzw. modifizierter Verfahren nach arbeitswissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen vorplanen/planen/feinplanen, ggf. unter Mitwirkung anderer betrieblicher Stellen.
Terminpläne ausarbeiten, Eigen- und Fremdfertigung an Hand von Kostenberechnungen vorschlagen und begründen. Soll-/Ist-Vergleiche in Bezug auf benötigte Kapazitäten erarbeiten, Alternativen darstellen, Investitionskosten und Fertigungszeiten aufstellen und abstimmen.
Technische Unterlagen und konstruktive Vorgaben auf optimale Umsetzbarkeit prüfen, ggf. ergänzen und berichtigen. Rohteilformen und Zuschnittmaße optimieren.
Konstruktive Veränderungen vorschlagen, Einsparungen berechnen, Einsatzmöglichkeiten neuer Bearbeitungsverfahren anregen, Fertigungsversuche einsteuern, überwachen und Ergebnisse analysieren.
Planen von Betriebsmitteln
Art und Anzahl der Betriebsmittel mit einer Vielzahl von Funktionen/Bearbeitungsstufen planen. Fertigung und Beschaffung veranlassen, konstruktive Gestaltung abstimmen. Kapazitäts- und Belegungspläne aufstellen.
Führen des Arbeitsplanes
Arbeitsgänge/Arbeitsfolgen/Betriebsmittel beschreiben, optimale Losgrößen ermitteln. Vorgabezeiten errechnen und festlegen. Den Fertigungsablauf einschl. der Maschineneinstelldaten dokumentieren. Prüfvorschriften umsetzen. Mehrzeitanforderungen, Sondergutschriften überprüfen. Prüf- und Messaufträge ausstellen. Rationalisierungsmaßnahmen, Reduzierung der Fertigungszeiten, Verfahrensverbesserungen erarbeiten, abstimmen, einführen und überwachen, Ergebnisse auswerten. Alle Planungsgrößen mit den Fachbereichen abstimmen, festlegen und vertreten.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen der Durchführung von Neuplanungen und der sich daraus ergebenden größeren Komplexität und Kompliziertheit der Arbeits- und Fertigungsplanung abgeschlossene technische Fachhochschulausbildung mit arbeitswissenschaftlicher Ausrichtung; gleichgestellt ist die Ausbildung zum REFA-Ingenieur bzw. Industrial Engineer. | 11 | 94 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Wegen der besonderen Kenntnisse der Produkte, der Produktion, der Fertigungsabläufe und -verfahren sowie die Umsetzung von arbeitswissenschaftlichen, fertigungstechnischen und betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen mehr als drei Jahre. | 2 | 12 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Für Neuplanen sowie für Planen von Arbeitsgängen und Betriebsmitteln und Führen des Fertigungsplanes sind unter Beachtung weniger Eckpunkte keine weiteren Vorgaben mit einem großen Spielraum . | 4 | 30 |
| 3. | Kooperation Für die Abklärung von Plandaten (Arbeitskräfte, Kapazitäts- und Belegungspläne, optimale Losgrößen u.Ä.) mit den beteiligten Stellen (Fertigungssteuerung, Produktion, …) sowie die Erschließung und Umsetzung von Rationalisierungspotentialen Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung in hohem Maße erforderlich. | 4 | 15 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Punkte Gesamt | 151 |